Anbieterbedingungen
Platia Events · Version 2026-08-14
1. Gewerbliche Nutzung
Die Anbieterseite von Platia richtet sich an Unternehmer und gewerblich bzw. selbständig handelnde Dienstleister. Anbieter erklären gegenüber Platia, dass sie ihre Leistungen nicht als private Verbraucher anbieten und die für ihre Tätigkeit erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen selbst erfüllen.
2. Vermittlungsdienst und Vertrag mit dem Kunden
Platia vermittelt Anfragen und Buchungen. Der Leistungsvertrag entsteht direkt zwischen Anbieter und Kunde. Der Anbieter bleibt für Leistung, Preis, Steuern, Rechnung, Genehmigungen und die Erfüllung gegenüber dem Kunden verantwortlich.
3. Ranking
Die Hauptparameter der Standardsortierung sind bei kundenbezogener Suche zuerst die erkennbare Event-Passung, danach eine Platia-Hervorhebung und danach die Bewertung. Ohne ausgewähltes Event werden Hervorhebung und Bewertung stärker gewichtet. Eine vom Nutzer gewählte Preis- oder Bewertungssortierung hat Vorrang. Eine Hervorhebung ist derzeit eine von Platia gesetzte Kennzeichnung; sollte sie künftig gegen Entgelt beeinflussbar sein, wird dies vor Einführung transparent ausgewiesen. Einzelheiten: Sortierung & Ranking.
4. Datenzugang
Anbieter erhalten die Daten, die zur Bearbeitung ihrer eigenen Anfragen, Angebote, Buchungen, Chats und Rechnungen erforderlich sind. Sie erhalten keinen allgemeinen Zugriff auf vertrauliche Daten anderer Anbieter. Platia verarbeitet die Plattformdaten, die für Betrieb, Sicherheit, Vermittlung, Abrechnung, Support und gesetzliche Pflichten erforderlich sind.
5. Zusätzliche Vertriebskanäle und Partnerprogramme
Platia kann Anbieterprofile innerhalb eigener Landingpages, Suchseiten, Social-Media-Auftritte und eigener Marketingmaßnahmen bewerben. Partnercodes, Einladungslinks oder vergleichbare Referral-Funktionen können verwendet werden, um die Herkunft einer Anfrage zuzuordnen und vereinbarte Gebührenmodelle anzuwenden. Ein Verkauf der Anbieterleistung durch Platia selbst erfolgt dadurch nicht.
6. Inhalte und geistiges Eigentum
Rechte an vom Anbieter bereitgestellten Marken, Logos, Fotos und Texten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Anbieter räumt Platia für die Dauer der Nutzung ein einfaches Recht ein, diese Inhalte für Profilanzeige, Suche, Vermittlung und Bewerbung des Platia-Angebots zu verwenden.
7. Rechnungsbeauftragung
Der Anbieter beauftragt Platia ausdrücklich, für über Platia gebuchte Leistungen Rechnungen technisch in seinem Namen und für seine Rechnung zu erstellen. Der Anbieter bleibt Rechnungssteller und ist für die Richtigkeit seiner Steuer-, Unternehmens-, Bank- und Leistungsdaten verantwortlich. Ausgestellte Rechnungen werden archiviert; Änderungen erfolgen nur über Korrekturbelege.
8. Provision
Die jeweils im Anbieteraccount bzw. mit Platia vereinbarte Provision wird auf Grundlage des vereinbarten Buchungswerts berechnet. Platia erstellt hierfür eine separate Provisionsrechnung an den Anbieter. Kundengelder werden in der aktuellen Version nicht von Platia vereinnahmt.
9. Beschränkung, Sperrung und Beendigung
Gründe für Einschränkungen können insbesondere erhebliche oder wiederholte AGB-Verstöße, unrichtige Unternehmensangaben, Betrugs- oder Sicherheitsverdacht, rechtswidrige Inhalte, fehlende erforderliche Genehmigungen, missbräuchliche Kommunikation oder die Gefährdung anderer Nutzer sein. Platia beschränkt Maßnahmen soweit möglich auf das Erforderliche und teilt dem Anbieter die wesentlichen Gründe mit, soweit keine gesetzliche Ausnahme entgegensteht.
10. Meldungen Dritter
Erhält Platia eine konkrete Meldung über möglicherweise rechtswidrige Anbieterinhalte, wird diese geprüft. Soweit eine Maßnahme gegen einen Anbieter auf einer solchen Meldung beruht, dokumentiert Platia den Vorgang und informiert den betroffenen Anbieter im rechtlich zulässigen Umfang über die tragenden Gründe.
11. Änderungen dieser Anbieterbedingungen
Vorgeschlagene Änderungen werden betroffenen Anbietern auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Sie werden grundsätzlich frühestens nach einer angemessenen Frist von mindestens 15 Tagen wirksam; eine längere Frist wird vorgesehen, wenn erhebliche technische oder geschäftliche Anpassungen erforderlich sind. Gesetzlich notwendige Sofortänderungen und wirksame Verzichtsfälle bleiben unberührt.
12. Kündigung
Anbieter können ihr Platia-Nutzungsverhältnis beenden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Rechnungen, Korrekturen und Nachweise bleiben bestehen. Bereits geschlossene Kundenverträge werden durch die Beendigung nicht automatisch aufgehoben.
